Neuerungen bei genehmigungsfreien Arten von Betriebsanlagen - BGBL II Nr. 80/2015
Die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (BGBl. II Nr. 80/2015) vom 16.4.2015 befreit zusätzliche Betriebsanlagen vom Erfordernis einer Genehmigung, wie zum Beispiel Bürobetriebe, Lager in geschlossenen Gebäuden für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m2 u.a.
Weiterlesen ...