Kennzeichnungspflicht von Elektro-Haushaltswarmwasserspeicher

Aufgrund eines aktuellen konkreten Anlassfalles, wonach ein Unternehmen Euro 602.- „Kostenersatz“ an den WIWE-Schutzverband zur Förderung des lauteren Wettbewerbes zahlen musste, weil die geltende Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Oktober 1981 über die Kennzeichnung von Elektro-Haushaltswarmwasserspeichern nicht beachtet wurde, ersuchen wir dringend um Beachtung der Kennzeichnungspflicht für Haushaltswarmwasserspeicher:

Weiterlesen ...

Ein richtiger Schritt in Richtung erneuerbarer Energie – Erhöhung der Eigenverbrauchsfreigrenze bei PV-Anlagen

Aufgrund intensiver Anstrengungen seitens der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker konnte nach zähen Verhandlungen und hartnäckiger Überzeugungsarbeit Finanzminister Dr. Michael Spindelegger und die Bundesregierung zu Zugeständnissen bei der Eigenverbrauchsbesteuerung von Photovoltaikanlagen bewegt werden. Der nun errungene und ausgewogene Kompromiss umfasst die

Einführung einer Eigenverbrauchsfreigrenze von 25.000 kWh,

wodurch eine Änderung des Elektrizitätsabgabengesetzes nötig wird .

Weiterlesen ...

Änderung: Novelle der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungs-Verordnung

Ab 4. Juni 2014 gilt eine Freigrenze für Lieferung von Metallen bis 5.000 Euro in folgender Weise:

Beträgt das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt weniger als 5 000 Euro (netto), ist ein Übergang der Umsatzsteuerleistung nicht zwingend vorgeschrieben (Freigrenze). Beträgt das Entgelt weniger als 5.000 Euro, so kann der liefernde Unternehmer entscheiden, ob es zum Übergang der Steuerschuld kommt, oder ob er selbst Schuldner der Umsatzsteuer bleibt.

Bundesgesetzblatt

Förderung von Handwerkerleistungen („Handwerker Bonus“)

Utl: Stärkung der redlichen heimischen Wirtschaft und Bekämpfung von Schwarzarbeit

Vom Handwerkerbonus profitieren Eigentümer und Mieter, wenn sie Rechnungen für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ihres Wohnobjektes unbar auf das Konto des Handwerkers überweisen. Gefördert werden max. 600,-- € pro Jahr. Anträge sind bei einer der Bausparkassenzentralen, bevorzugt per Email oder Fax, einzureichen. Es ist jedoch auch eine Abgabe in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen oder eine Übermittlung per Post möglich. Nach positiver Prüfung des Antrages erfolgt die Auszahlung der Förderung direkt auf das Konto des Konsumenten.  Für die Förderaktion sind in diesem Jahr 10 Mio. Euro und 2015 20 Mio. Euro vorgesehen, d.s. rund 50.000 Förderfälle.

Weiterlesen ...