Änderungen im Anmeldeverfahren durch die letzte GewO-Novelle
Infolge der Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bei der letzten GewO-Novelle (BGBl. I Nr. 155/2015) kam es zu geringfügigen Änderungen für das Anmeldverfahren im Zusammenhang mit einer vorübergehenden, grenzüberschreitenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung durch Dienstleistungserbringer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:
Lohnabschluss im Zeichen schwachen Wirtschaftswachstums – Freizeitoption eröffnet neue Möglichkeiten der Flexibilisierung bei Arbeitszeit und Lohnkosten.
Am Abend der zweiten Verhandlungsrunde am 30. November einigten sich die Chefverhandler der Arbeitgeber, Andreas Lahner und Josef Witke, mit dem Sozialpartner auf eine maßvolle Lohnerhöhung, die die schwachen Wirtschaftswachstumsaussichten widerspiegelt. Mindest- und Ist-Löhne werden um 1,4%, die Lehrlingsentschädigungen sowie die verschiedenen Zulagen wie Nacht- und Erschwernis- und die Entfernungszulagen um 1,5% angehoben.
Umsetzung von EU-Vorschriften zur Marktüberwachung
Mit der Novelle zum ETG wird ein nationaler gesetzlicher Rahmen geschaffen, welcher einerseits die in Verordnung (EG) Nr. 765/2008 enthaltenen Marktüberwachungsvorgaben in der notwendigen Klarheit formuliert und andererseits auch im Hinblick auf die auch derzeit laufenden bzw. bevorstehenden Überarbeitungen und Anpassungen der Richtlinien im harmonisierten Bereich eine geeignete nationale Grundlage mitgliedsstaatlicher, marktüberwachender Tätigkeiten bietet. Ziel ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes in Österreich im Bereich der Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit elektrischer Betriebsmittel zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass nichtkonforme Erzeugnisse und Wirtschaftsakteure gleich behandelt und dass die notifizierten Stellen auf dem gesamten EU-Markt auch nach gleichen Kriterien bewertet werden.
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